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Die Genfer Flüchtlingskonvention (kurz GFK) sind ein Regelwerk zum Schutz von [[Flüchtlinge|Flüchtlingen]]. | Die Genfer Flüchtlingskonvention (kurz GFK) sind ein Regelwerk zum Schutz von [[Flüchtlinge|Flüchtlingen]]. Ihr eigentlicher Titel heißt "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge". | ||
Dieses Regelwerk haben verschiedene Länder gemeinsam 1951 (nach dem [[Zweiter Weltkrieg|2. Weltkrieg]]) beschlossen. Derzeit haben sich über 140 Länder vertraglich verpflichtet diese einzuhalten und Flüchtlinge aufzunehmen. | |||
Dieses Regelwerk haben verschiedene Länder nach dem [[Zweiter Weltkrieg|2. Weltkrieg]] | |||
In der GFK wird festgelegt, wer ein Flüchtling ist. Sie besagt welchen Schutz und Hilfe sowie sozialen Rechte ein Flüchtling vom Gastland erhalten soll. Sie regelt auch die Pflichten, die ein Flüchtling gegenüber dem Gastland hat. Es steht auch drinnen, welche Gruppen davon ausgenommen sind. Dazu zählen zB Kriegsverbrecher[[Inklusive Sprache|:innen]]. | In der GFK wird festgelegt, wer ein Flüchtling ist. Sie besagt welchen Schutz und Hilfe sowie sozialen Rechte ein Flüchtling vom Gastland erhalten soll. Sie regelt auch die Pflichten, die ein Flüchtling gegenüber dem Gastland hat. Es steht auch drinnen, welche Gruppen davon ausgenommen sind. Dazu zählen zB Kriegsverbrecher[[Inklusive Sprache|:innen]]. |