Republik Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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Jedes '''Bundesland''' hat eine '''Landesregierung'''. Sie muss sich bei ihren Entscheidungen nach der Landesverfassung, die der [[Verfassung Österreichs|Bundesverfassung]] nicht widersprechen darf, richten.
Jedes '''Bundesland''' hat eine '''Landesregierung'''. Sie muss sich bei ihren Entscheidungen nach der Landesverfassung, die der [[Verfassung Österreichs|Bundesverfassung]] nicht widersprechen darf, richten.


In den '''Landtage'''n werden die '''Gesetze''' beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem '''Landeshauptmann/frau''', dessen/deren Stellvertreter/in und den Landesräten.
In den '''Landtage'''n werden die '''Gesetze''' beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem '''Landeshauptfrau oder Landeshauptmann''', deren/dessen Stellvertreter/in und den Landesrätinnen und Landesräten.


Über die '''18 Landesgerichte''' bestimmt der '''Bund''', das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.
Über die '''18 Landesgerichte''' bestimmt der '''Bund''', das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.


Die Verwaltung der Bundesländer ist in kleinere Einheiten (wie Statutarstädte und Bezirke und Gemeinden) unterteilt.


== Die 79 Bezirke ==
Wien nimmt dabei eine besondere Stellung ein, da es gleichzeitig Bundesland und Gemeinde ist.
 
== Die 79 Bezirke und 15 Statutarstädte ==


[[Datei:Bezirke_Österreichs.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Die Bezirke Österreichs|Urheber=Sgt bilko/rework=de:User:Kontrollstellekundl|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bezirke_%C3%96sterreichs_Statutarst%C3%A4dte_Kennzeichen.svg|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de|Lizenz=CC BY-SA 3.0}}}}]]
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Sie werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
Die Bezirke werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
 
'''Entscheidungen fällt''' aber das '''Land'''. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.
'''Entscheidungen fällt''' aber das '''Land'''. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.


Hat eine Stadt ihr eigenes Stadtrecht (= Statut), dann wird sie als Statutarstadt bezeichnet. Sie ist somit Gemeinde und Bezirk in einem. Für diese Stadt ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.<br>
Neben Wien sind das: Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt am Wörthersee, Krems, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach
Waidhofen an der Ybbs, Wels und Wiener Neustadt.


== Die 2 095 Gemeinden ==
== Die 2 093 Gemeinden ==


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